Ihr Notar für Grundschuldbestellungen

Egal ob zur Finanzierung eines Hauses, eines Umbaus oder zur Umschuldung erfordert die Bank eine Grundschuld. Hierbei bin ich Ihnen als Notar gerne behilflich.

FAQ Grundschuldbestellung

1. Erstellung der erforderlichen Notarurkunde

Um eine Grundschuld im Grundbuch eintragen zu können, bitte ich um Übersendung der von der Bank bereitgestellten Unterlagen zur Grundschuld (Formular zur Grundschuldbestellung oder Notarbrief o. ä.) per E-Mail.

Auf dieser Basis entwerfe ich die erforderliche Notarurkunde. Sie erhalten diese in der Regel innerhalb von 24 Stunden, gemeinsam mit mehreren Vorschlägen für einen zeitnahen Notartermin. Sie haben damit ausreichend Gelegenheit, um sich damit zu befassen und Änderungswünsche mitzuteilen sowie Fragen zu stellen (siehe auch FAQ zur Grundschuldbestellung).

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

2. Notartermin zur Beurkundung

Zum Notartermin ist es erforderlich, dass alle Grundstückseigentümer persönlich in meiner Kanzlei in Rüsselsheim erscheinen und sich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Danach lese ich Ihnen als Notar die Urkunden vor. Hierbei erläutere ich alle Einzelheiten und beantworte Ihre Fragen.

Der Notartermin dauert in der Regel etwa 20 Minuten und endet mit der Unterzeichnung durch Sie und durch mich als Notar. Sie erhalten unmittelbar danach einen Scan der Urkunde per E-Mail sowie wenige Tage später auch eine gesiegelte Urkunde per Post.

3. Eintragung im Grundbuch

Nach Unterzeichnung der Urkunde sind weitere Schritte erforderlich, bevor die Grundschuld rechtsgültig wird. Hierzu ist eine Eintragung im Grundbuch erforderlich. Dies liegt in meiner Verantwortung als Notar, genauso wie die Benachrichtigung Ihrer Bank.

Ich informiere Sie darüber, sobald die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist. Dies erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von 2 Wochen nach dem Notartermin.

Notarkosten für eine Grundschuldbestellung

  • Grundschuldbetrag: 150.000 €
  • Notarkosten: ca. 580 €
  • Grundschuldbetrag: 250.000 €
  • Notarkosten: ca. 850 €
  • Grundschuldbetrag: 400.000 €
  • Notarkosten: ca. 1.150 €

Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

Was ist eine Grundschuld?

Eine Grundschuld dient zur Absicherung eines Immobilienkredits. Die Grundschuld wird zu Gunsten der Bank im Grundbuch eingetragen. Sollte der Immobilienkredit nicht bedient werden, hat die Bank die Möglichkeit die Zwangsversteigerung der Immobilie vorzunehmen. Wenn der Immobilienkredit abbezahlt wurde, kann die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden. Dies erfolgt jedoch nicht automatisch. Hierzu hat der Eigentümer einen Löschungsantrag vor dem Notar zu unterzeichnen und diesen gemeinsam mit der Löschungsbewilligung der Bank beim Grundbuchamt einzureichen.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.