WAS IST BEIM NOTARTERMIN ZU BEACHTEN?

Bitte bringen Sie zum Notartermin Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Bei einem ausländischen Reisepass ist ebenfalls eine Meldebescheinigung oder der Aufenthaltstitel erforderlich. Falls möglich, sollte auch die Sterbeurkunde der verstorbenen Person sowie Schreiben des Nachlassgerichts mitgebracht werden.

Für den Fall, dass die Ausschlagung auch im Namen eines Kindes abgegeben werden soll, müssen beide Eltern an dem Notartermin teilnehmen. Der Notartermin dauert in der Regel etwa 20 Minuten. Sie erhalten direkt die Notarurkunde, die Sie dem Nachlassgericht vorzulegen haben.

Wir möchten die Erbausschlagung schnell und rechtssicher durchführen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie den Fragebogen zur Erbausschlagung online ausfüllen und vor dem Notartermin zusenden.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

WAS IST EINE ERBAUSSCHLAGUNG?

Verstirbt eine Person, geht sein Vermögen samt Schulden unmittelbar auf seinen oder seine Erben über. Um dies zu verhindern, muss er die Erbschaft ausschlagen. Dadurch verzichtet der Erbe auf seinen gesamten Anteil am Nachlass. Die Erbausschlagung kann nur persönlich vor dem Nachlassgericht oder einem Notar abgegeben werden.

GIBT ES EINE FRIST, DIE ICH BEI AUSSCHLAGUNG EINER ERBSCHAFT BEACHTEN MUSS?

Die Erbausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod des Erblassers und Kenntnis des Erben über den Tod des Erblassers ausgeschlagen werden. Die Frist verlängert sich auf 6 Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder sich der Erbe zu Beginn der Frist im Ausland befindet. Innerhalb der Frist muss nicht nur die Ausschlagung erklärt, sondern die Urkunde hierzu auch beim Nachlassgericht eingegangen sein.

WIE HOCH SIND DIE NOTARKOSTEN FÜR EINE ERBAUSSCHLAGUNG?

Die Notarkosten bei einer Erbausschlagung richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Wenn der Wert des Nachlasses 7.000 Euro nicht überschreiten sollte, so betragen die Notarkosten ca. 50 Euro. Wenn mehrere Personen die Erbschaft ausschlagen sollten, so erhöhen sich die Notarkosten.

MUSS MEIN KIND DIE ERBSCHAFT AUCH AUSSCHLAGEN?

Wird die Erbschaft ausgeschlagen, geht das Erbe an die nächste Person in der Erbfolge über. Hierbei kann es sich um Ihr Kind handeln. Wenn Sie dies vermeiden möchten und Ihr Kind minderjährig sein sollte, so ist es ratsam, die Erbschaft auch für Ihr Kind auszuschlagen. Die Erklärung muss dann durch die gesetzlichen Vertreter des Kindes abgegeben werden.

WAS GESCHIEHT MIT DER ERBSCHAFT, NACHDEM SIE AUSGESCHLAGEN WURDE?

Wird die Erbschaft nicht nur von Ihnen, sondern von allen gesetzlichen Erben ausgeschlagen, so geht die Erbschaft letztlich an den Staat. Der Staat ist nicht berechtigt, das Erbe auszuschlagen, übernimmt jedoch nicht die Schulden des Erblassers.