Welche Aufgaben hat ein Notar?
Als Notar übt man ein öffentliches Amt aus. Notare haben die Aufgabe die notariellen Beteiligten unabhängig und unparteiisch zu betreuen. Die Tätigkeit des Notars umfasst Beurkundungen und Beglaubigungen aller Art. Wann dies erforderlich ist, ist im Gesetz geregelt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der jeweilige Vorgang weitreichende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann.
Beispiele:
- Kauf eines Hauses oder einer Wohnung
- Bestellung von Grundschulden
- Abschluss eines Ehevertrags
- Abschluss eines Erbvertrags / Notartestamente
- General-/Vorsorgevollmacht
- Verzicht auf eine Erbschaft
- Gründung einer GmbH
- Schenkung von Immobilien
- Änderungen und Eintragungen im Handelsregister oder Grundbuch
Gerade bei diesen Maßnahmen ist man als Notar für eine umfassende Beratung und rechtssichere Umsetzung des jeweiligen Anliegens verantwortlich.
Welcher Notar ist für mich zuständig?
Welchen Notar man aufsucht, steht jedem und jeder selbst frei. Es ist möglich einen Notar in seiner unmittelbaren Umgebung aufzusuchen, es kann aber auch ein ganz anderer Notar tätig werden. Bei einem Grundstückskaufvertrag spielt es keine Rolle, ob sich das Grundstück im Umkreis des Notars befindet. Ich muss meine Amtshandlungen als Notar aber in der Regel in meiner Kanzlei in Rüsselsheim ausüben. Auswärtige Termine sind nur in engen Grenzen und auch nur in Rüsselsheim, Raunheim und Kelsterbach möglich.
Wie schnell bekomme ich einen Notartermin?
In der Regel bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden einen Notartermin. Als besonderen Service biete ich Ihnen dabei an, dass Sie Ihren Wunschtermin eigenständig online auswählen und vereinbaren können. Hierzu können Sie unseren Online Terminkalender verwenden.
Wie hoch sind die Notarkosten bei einer Notartätigkeit?
Die Kosten des Notars sind gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach dem Geschäftswert (z. B. dem Kaufpreis für eine Immobilie). Als Notar ist man verpflichtet diese Kosten für seine notarielle Tätigkeit zu erheben. Notare dürfen weder mehr, noch weniger verlangen. Auch ein Rabatt ist nicht zulässig. Daher zahlt man bei jedem Notar den gleichen Preis. Dies wird von der Aufsichtsbehörde – bei mir dem Präsidenten des Landgerichts Darmstadt – in regelmäßigen Abständen überprüft. Hier finden Sie exemplarisch einige vereinfachte Notarkostenrechnungen.
Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.
Liest man als Notar nur vor?
Nein. Für jede Beurkundung ist zunächst ein Beratungsgespräch erforderlich, indem das notarielle Anliegen und die möglichen Optionen besprochen werden. Auf Grundlage des gemeinsamen Gesprächs entwerfe ich als Notar eine auf Ihr Anliegen zugeschnittene Notarurkunde. Im Beurkundungstermin verlese ich dann die von mir entworfene Urkunde und erläuterte Ihnen alle Einzelheiten hierzu. Selbstverständlich können Sie jederzeit Fragen stellen, die ich Ihnen gerne beantworte.
Muss der Notar alle Dokumente vorlesen?
Der Notar muss nicht jedes Dokument vorlesen. Nur Vorgänge, die eine notarielle Beurkundung erfordern, müssen vorgelesen werden. Hierbei hat – in der Regel der Notar – das gesamte Dokument von Anfang bis zum Ende vorzulesen. Gesetzlich zulässig ist es auch, wenn eine andere Person die Urkunde in Anwesenheit des Notars vorliest. Dies ist jedoch unüblich. Auch Anlagen müssen vorgelesen werden. Da Pläne nicht vorgelesen werden können, werden diese den Beteiligten nur zur Unterzeichnung vorgelegt.
Warum liest der Notar überhaupt vor?
Die Verlesung eines Dokuments ist gesetzlich vorgeschrieben bei der Vornahme einer notariellen Beurkundung. Das Vorlesen des Immobilienkaufvertrags, des Ehevertrags oder Testaments dient dabei dem Schutz der Beteiligten vor einer vorschnellen Entscheidung.
Durch das Vorlesen des Notars soll dem Beteiligten die bevorstehende Entscheidung klargemacht werden. Ein laut vorgelesener Text wird schließlich anders wahrgenommen als ein Text, den man selbst durchgelesen hat. Durch das Vorlesen des Notars kann die Richtigkeit und Vollständigkeit des Dokuments überprüft werden und Fragen – die möglicherweise erst beim Vorlesen aufkommen – können direkt geklärt werden.
Wie läuft ein Notartermin ab?
Bei einem Notartermin müssen Sie persönlich in meiner Kanzlei in Rüsselsheim erscheinen. Eine Ausnahme besteht nur in wenigen Fällen, in denen eine Online-Beurkundung erfolgen kann. In jedem Fall haben Sie sich anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
Im Falle eines Notartermins zur Beurkundung verlese ich als Notar dann das maßgebliche Dokument. Hierbei erläutere ich alle Einzelheiten und beantworte Ihre Fragen. Der Notartermin endet mit der Unterzeichnung durch alle Anwesenden einschließlich dem Notar. Sie erhalten unmittelbar danach einen Scan der Urkunde per E-Mail sowie wenige Tage später auch eine gesiegelte Urkunde per Post.
Was passiert nach dem Notartermin?
Nach Unterzeichnung der Notarurkunde sind meist weitere Schritte erforderlich, um Ihr Anliegen verwirklichen zu können. Zum Beispiel bedarf es der Eintragung in öffentlichen Registern oder es müssen Genehmigungen eingeholt werden. Hierfür bin ich als Notar verantwortlich. Letztlich benachrichtige Sie über die erfolgreiche Umsetzung Ihres Anliegens.
Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.
Was muss ich zu einem Notartermin mitbringen?
Sie müssen sich im Notartermin ausweisen. Es ist deshalb notwendig, dass Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepasses mitbringen. Bei einem ausländischen Reisepass ist auch eine Meldebescheinigung oder ein Aufenthaltstitel vorzulegen.
Abhängig vom jeweiligen Notartermin sind auch weitere Dokumente mitzubringen. Bei einem Immobilienkaufvertrag wird Ihre Steuer-ID erforderlich sein. Bei Eheverträgen und Testamenten sind Heirats- und Geburtsurkunden oder Ihr Stammbuch bitte zum Notartermin mitzubringen.
Muss ich beim Notar mit vollem Namen unterzeichnen?
Die Notarurkunde muss durch alle Beteiligten unterzeichnet werden. Erforderlich ist zumindest die Unterzeichnung mit dem Familiennamen. Hierbei sollte der Familienname ausgeschrieben werden oder zumindest weit überwiegend erkennbar sein. Die Unterschrift muss nicht den Vornamen enthalten. Nicht ausreichend ist eine Unterschrift, die nur den Vornamen beinhaltet. Auch darf die Unterschrift nicht nur aus Linien bestehen.
Gibt es einen Unterschied zwischen „einfachen“ Notaren und Rechtsanwälten, die Notare sind?
In Deutschland bestehen zwei unterschiedliche Notarwesen: den Nur-Notar und den Anwaltsnotar. Dies hat historische Gründe und geht bis auf die Besetzung Deutschlands durch Napoleon Bonaparte im 19. Jahrhundert zurück.
Nur-Notare und Anwaltsnotare üben beide die gleiche öffentliche Aufgabe aus. Es besteht daher kein Unterschied zwischen den beiden Notarformen. Ob man Nur-Notar oder Anwaltsnotar ist, hängt nicht davon ab, inwieweit man Notartätigkeiten übt, sondern allein von der Frage, in welchem Bundesland man eine Notarstelle ausübt. In Hessen existiert allein das Anwaltsnotariat. Das heißt, dass man nur Rechtsanwalt und Notar sein kann, auch wenn der Schwerpunkt auf die Notartätigkeit liegt. In anderen Bundesländern ist es dagegen teilweise vorgesehen, dass man allein Notar sein darf.
Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.
Wie wird man Notar?
Um Notar zu werden, muss man eine langjährige juristische Ausbildung erfolgreich absolvieren. Dies beginnt zunächst damit, dass man Jura studiert (mindestens 8 Semester) und mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen haben muss. Daran schließt sich das Rechtsreferendariat an. Hierbei handelt es sich um eine zweijährige Praxiszeit, indem man Einblick in die Arbeit der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und bei einem Rechtsanwalt erhält. Das Referendariat endet mit umfangreichen Prüfungen, mithin dem Abschluss des zweiten Staatsexamens.
Um in Hessen Anwaltsnotar zu werden, muss man als Rechtsanwalt mindestens 5 Jahre tätig gewesen sein und vor allem die notarielle Fachprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Hierbei handelt es sich um umfangreiche und anspruchsvolle Prüfung, die mehrere Jahre und auch eine Praxisausbildung bei einem Notar erfordert. Das Ergebnis der notariellen Fachprüfung ist maßgeblich für die Besetzung einer Notarstelle. Eine freie Notarstelle ist mit dem jeweils besten Bewerber oder der besten Bewerberin zu besetzen.
In Bundesländern, indem Nur-Notare tätig sind, kann man bereits nach dem zweiten Staatexamen mit der Notartätigkeit beginnen. Dies erfolgt durch einen 3-jährigen Vorbereitungsdienst als Notarassessor, bevor man danach eine Stelle als Notar antreten kann. Eine freie Stelle als Notarassessor ist auch jeweils mit bestem Bewerber oder der besten Bewerberin zu besetzen.
Was ist eine notarielle Beurkundung?
Die notarielle Beurkundung ist die strengste gesetzliche Formvorschrift. Dies ist vor allem bei Verträgen oder Rechtshandlungen mit großen persönlichen Auswirkungen, wie einem Immobilienkauf, einem öffentlichen Testament oder einem Ehevertrag der Fall. Ein Vorgang, der der Beurkundung erfordert – kann nur vor einem Notar wirksam geschlossen werden.
Der Gang zum Notar hat eine Hinweis- und Warnfunktion. Durch die Beurkundung entsteht auch eine öffentliche Urkunde, die hohen Beweiswert entfaltet. Zur Vorbereitung auf die Beurkundung wird der zu beurkundenden Vertrag vom Notar entworfen. Im Notartermin wird die Urkunde dann vom Notar verlesen. Anschließend wird die Urkunde von allen Anwesenden einschließlich dem Notar unterzeichnet.
Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.
Was ist eine notarielle Beglaubigung?
Eine notarielle Beglaubigung kann unterschiedliche Gründe haben. Dies kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn ein Zeugnis öffentlich beglaubigt werden soll. In diesem Fall bestätigt der Notar, dass ihm das Original des Zeugnisses vorgelegt wurde und die Kopie dem Original entspricht.
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung vergewissert sich der Notar anhand von Ausweisdokumenten, wer das mitgebrachte Dokument vor ihm unterschreibt. In der Regel wird hierbei der Inhalt des mitgebrachten Dokuments nicht überprüft. Anders ist dies, wenn der Notar das Dokument selbst erstellt hat (z. B. eine Handelsregisteranmeldung).
Brauche ich ein notarielles Testament?
Ohne ein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass z. B. zunächst Ehepartner und Kinder vor allen anderen Verwandten ein gesetzliches Erbrecht haben. Immer dann, wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll, wird ein Testament erforderlich sein. Hierdurch kann der Erblasser seinen Nachlass selbst regeln. Wenn ein Erbe hierbei übergangen wird, kann ihm dann jedoch unter Umständen ein Pflichtteilsrecht zustehen.
Wenn sich im Nachlass Immobilien oder Unternehmensanteile befinden sollten, ist ein notarielles Testament ratsam. Andernfalls wird im Erbfall der Erbe einen Erbschein beantragen müssen. Die Beantragung eines Erbscheins ist zeitaufwendig und kostenintensiv, aber auch belastbar angesichts des Erbfalls. Dies kann durch ein notarielles Testament vermieden werden. Durch ein notarielles Testament erhalten auch umfassende erbrechtliche Beratung und ein rechtssicheres Testament, welches beim Nachlassgericht sicher verwahrt wird.
Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.
Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber einen anderen bevollmächtigen, sodass in einer Notsituation seine Geschäfte erledigt werden können. Dies betrifft in der Regel medizinische Angelegenheiten sowie Vermögensangelegenheiten.
Eine Vorsorgevollmacht bietet sich für jeden an, da es leider jeder in eine Situation kommen kann, in welcher er auf Hilfe von anderen angewiesen ist. Hier ist es wichtig, seinem Vertreter vertrauen zu können. Besteht keine Vorsorgevollmacht kann es sein, dass ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden muss, was zu ungewollten Personenkonstellationen führen kann. Es empfiehlt sich, dass die Vorsorgevollmacht von einem Notar erstellt oder zumindest von ihm beglaubigt wird, da die Vorsorgevollmacht dann auch für Grundstücksangelegenheiten (z. B. Verkauf eines Hauses) verwendet werden kann.
Brauche ich einen Ehevertrag?
Ohne einen Ehevertrag richtet sich die Ehe nach dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Auch nach der Hochzeit behält damit jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen. Wenn ein Ehepartner während der Ehe Schulden macht, dann sind dies auch nur seine Schulden. Im Scheidungsfall kommt es jedoch zum Zugewinnausgleich. Das heißt, dass jeweils die Hälfte des Zugewinns, die jeder Ehepartner während der Ehe erlangt hat, dem anderen Ehepartner zusteht.
Ein Ehevertrag ist immer dann erforderlich, wenn der Güterstand geändert oder eingeschränkt werden soll. Ein Ehevertrag kann nur vor einem Notar wirksam abgeschlossen werden. Die Gütertrennung kann nur durch einen Ehevertrag vereinbart werden. Möglich ist auch, dass einzelne Vermögenswerte bei der Zugewinngemeinschaft (z. B. Immobilien, Unternehmensanteile) ausgenommen werden. Auch die Wertsteigerung einer bereits vor der Ehe bestehenden Immobilie fällt andernfalls in den Zugewinn.
Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.