Ihr Notar für eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Als Notar bin ich für die Beurkundung von Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Patientenverfügungen zuständig. Hierbei lege ich Wert auf eine individuelle Beratung und rechtssichere Umsetzung Ihres notariellen Anliegens.

Fragebogen Vorsorgevollmacht

FAQ Vorsorgevollmacht

Infoblatt zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung

Notartermin online vereinbaren

1. Erstellung der Vorsorgevollmacht

Als Notar bin ich für die Erstellung einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht verantwortlich. Hierfür ist es zunächst erforderlich Ihre Interessen festzustellen. Dies klären wir in der Regel in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. Gerne können Sie uns auch alle erforderlichen Angaben mitteilen, indem Sie einen kurzen Fragebogen ausfüllen.

Auf dieser Basis entwerfe ich eine zugeschnittene Vorsorgevollmacht. Sie erhalten die Vorsorgevollmacht in der Regel kurzfristig, gemeinsam mit mehreren Vorschlägen für einen zeitnahen Notartermin. Sie haben damit ausreichend Gelegenheit, um sich mit der Vorsorgevollmacht zu befassen und Änderungswünsche mitzuteilen sowie Fragen zu stellen.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

2. Notartermin zur Beurkundung

Zum Notartermin ist es erforderlich, dass Sie persönlich in meiner Kanzlei in Rüsselsheim erscheinen und sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Danach lese ich Ihnen als Notar die Vorsorgevollmacht vor. Hierbei erläutere ich alle Einzelheiten und beantworte Ihre Fragen.

Der Notartermin dauert etwa 30 Minuten endet mit der Unterzeichnung durch Sie und durch mich als Notar. Sie erhalten unmittelbar danach einen Scan der Urkunde per E-Mail sowie wenige Tage später auch eine gesiegelte Urkunde per Post.

3. Eintragung im Zentralen Testamentsregister

Nach Unterzeichnung der Vorsorgevollmacht sind weitere Schritte, insbesondere die Registrierung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister. Dies liegt in meiner Verantwortung als Notar.

Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht

  • Vermögen: 100.000 €
  • Notarkosten: ca. 260 €
  • Vermögen: 250.000 €
  • Notarkosten: ca. 450 €
  • Vermögen: 500.000 €
  • Notarkosten: ca. 750 €

Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Da niemand davor geschützt ist, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, kann eine Vorsorgevollmacht immer notwendig sein. Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber einen anderen bevollmächtigen, in einer Notsituation, für diesen Geschäfte zu erledigen. Umfasst sind vor allem Geschäfte bezüglich ärztlicher Maßnahmen, Vermögensangelegenheiten, Entscheidungen über eine Unterbringung und ähnliche wichtige Angelegenheiten.

Eine Vorsorgevollmacht sollte dem Bevollmächtigten nur dann erteilt werden, wenn Sie dem Bevollmächtigten auch vertrauen können. Wenn keine Vorsorgevollmacht bestehen sollte, kann es erforderlich sein, dass ein gerichtlicher Betreuer bestellt wird.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.