Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Da niemand davor geschützt ist, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, kann eine Vorsorgevollmacht immer notwendig sein. Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber einen anderen bevollmächtigen, in einer Notsituation, für diesen Geschäfte zu erledigen. Umfasst sind vor allem Geschäfte bezüglich ärztlicher Maßnahmen, Vermögensangelegenheiten, Entscheidungen über eine Unterbringung und ähnliche wichtige Angelegenheiten.
Eine Vorsorgevollmacht sollte dem Bevollmächtigten nur dann erteilt werden, wenn Sie dem Bevollmächtigten auch vertrauen können. Wenn keine Vorsorgevollmacht bestehen sollte, kann es erforderlich sein, dass ein gerichtlicher Betreuer bestellt wird.