WAS IST BEIM NOTARTERMIN ZU BEACHTEN?
Bitte bringen Sie zum Notartermin Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Der Bevollmächtigte muss nicht am Notartermin teilzunehmen. Beim Notartermin wird die Vorsorgevollmacht vom Notar vorgelesen. Dabei werden alle Einzelheiten erläutert und Fragen beantwortet. Der Notartermin dauert in der Regel etwa 45 Minuten. Nach dem Notartermin erhalten Sie eine Ausfertigung der Vorsorgevollmacht per Post. Außerdem registrieren wir die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Wir möchten die Vorsorgevollmacht schnell und rechtssicher erstellen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie den Fragebogen zur Vorsorgevollmacht online ausfüllen und vor dem Notartermin zusenden.
BRAUCHE ICH EINE VORSORGEVOLLMACHT?
Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber eine andere Person bevollmächtigen, im Falle einer Notsituation Angelegenheiten für ihn zu erledigen. Darunter fallen vor allem medizinische Maßnahmen, Vermögensangelegenheiten, Entscheidungen über eine Unterbringung und ähnliche wichtige Angelegenheiten.
Da niemand davor geschützt ist, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, kann eine Vorsorgevollmacht immer notwendig sein. Eine Vorsorgevollmacht sollte dem Bevollmächtigten nur erteilt werden, wenn man ihm vertrauen kann. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, muss unter Umständen ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Dies kann zu unerwünschten Personenkonstellationen führen. Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht von einem Notar errichten oder zumindest beglaubigen zu lassen. Mit einer notariell beurkundeten oder beglaubigten Vorsorgevollmacht können auch Grundstücksangelegenheiten (z. B. Hausverkauf) geregelt werden.
In der Regel wird die Vorsorgevollmacht auch mit einer Patientenverfügung kombiniert. Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Behandlungen im Notfall durchgeführt werden dürfen, wenn man diese Entscheidung nicht selbst treffen kann.
WIE HOCH SIND DIE NOTARKOSTEN FÜR EINE VORSORGEVOLLMACHT?
Die Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens (ohne Abzug von etwaigen Schulden):
- Vermögenswert: 100.000 Euro: ca. 260 Euro
- Vermögenswert: 250.000 Euro: ca. 450 Euro
- Vermögenswert: 500.000 Euro: ca. 750 Euro
Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechnen wir für Sie die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.
WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER GENERALVOLLMACHT UND EINER VORSORGEVOLLMACHT?
Sowohl eine Generalvollmacht, als auch eine Vorsorgevollmacht räumt dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse zur Vertretung des Vollmachtgebers ein. Eine Generalvollmacht sieht in der Regel keine Beschränkung der Situationen vor, in denen der Bevollmächtigte Sie vertreten darf. Eine Vorsorgevollmacht ist hier enger gefasst und soll den Bevollmächtigten dahingehend einschränken, dass er von der Vorsorgevollmacht nur Gebrauch machen darf, wenn Sie geschäftsunfähig sind. Die Vorsorgevollmacht bietet daher einen besseren Schutz vor Missbrauch.
KANN ICH DIE VORSORGEVOLLMACHT WIDERRUFEN?
Ja. Die Vorsorgevollmacht kann ebenso wie die Patientenverfügung jederzeit widerrufen werden. Dies muss nicht vor einem Notar geschehen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass nach dem Widerruf die jeweilige Ausfertigung der Vorsorgevollmacht vernichtet und der Notar über den Widerruf informiert wird. Nur so können Sie verhindern, dass der Bevollmächtigte in Ihrem Namen Erklärungen abgibt. Um einem Missbrauch der Vorsorgevollmacht vorzubeugen, sollte die Ausfertigung der Vorsorgevollmacht an einem sicheren, dem Bevollmächtigten aber bekannten Ort aufbewahrt werden, damit der Bevollmächtigte nur im Bedarfsfall von der Vorsorgevollmacht Gebrauch machen kann.