Ihr Notar für den Kauf einer Immobilie

Meine Aufgabe als Notar besteht darin Käufer und Verkäufer unparteiisch zu beraten, einen gültigen Kaufvertrag zu erstellen und den Verkauf rechtssicher zu verwirklichen. Nur so ist sichergestellt, dass der Käufer die Immobilie gegen Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erhält.

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Podcasts mit Rechtsanwalt & Notar Yazdani zu Fragen zum Immobilienkauf

Infoblatt Kauf einer gebrauchten Immobilie

Infoblatt Grundstückskaufvertrag

1. Erstellung des Kaufvertrags durch den Notar

Als Notar bin ich für die Erstellung eines rechtssicheren Kaufvertrags verantwortlich. Hierfür benötige ich Angaben zum Immobilienverkauf (z. B. zum Käufer und Verkäufer, zur Immobilie). Dies klären wir in der Regel in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. Gerne können Sie uns auch alle Angaben mitteilen, indem Sie einen kurzen Fragebogen ausfüllen.

Auf dieser Basis entwerfe ich einen zugeschnittenen Kaufvertrag. Sie erhalten den Kaufvertrag in der Regel innerhalb von 24 Stunden, gemeinsam mit mehreren Vorschlägen für einen zeitnahen Notartermin. Sie haben damit ausreichend Gelegenheit, um sich mit dem Kaufvertrag zu befassen und Änderungswünsche mitzuteilen sowie Fragen zu stellen.

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Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

2. Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrags

Zum Notartermin ist es erforderlich, dass Käufer und Verkäufer persönlich in meiner Kanzlei in Rüsselsheim erscheinen und sich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Danach lese ich Ihnen als Notar den Kaufvertrag vor. Hierbei erläutere ich alle Einzelheiten und beantworte Ihre Fragen.

Der Notartermin dauert in der Regel etwa 60 Minuten und endet mit der Unterzeichnung durch Sie und durch mich als Notar. Sie erhalten unmittelbar danach einen Scan der Urkunde per E-Mail sowie wenige Tage später auch eine gesiegelte Urkunde per Post.

3. Vollzug des Kaufvertrags

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags sind mehrere weitere Schritte erforderlich, um den Immobilienkauf rechtssicher zu verwirklichen. Zum Beispiel bedarf es der Eintragung der Vormerkung im Grundbuch oder es müssen Genehmigungen von Behörden eingeholt werden. Hierfür bin ich als Notar verantwortlich. Sobald die Verwirklichung des Immobilienkaufs gesichert ist, fordere ich den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf. Dies erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach dem Notartermin.

Wenn der Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer gezahlt sind, beantrage ich als Notar die Eigentumsumschreibung des Grundbuchs. Ich benachrichtige Sie, sobald Sie im Grundbuch eingetragen sind.

Notarkosten für Immobilienkauf

  • Kaufpreis: 400.000 €
  • Notarkosten: ca. 2.650 bis 3.050 €
  • Kaufpreis: 600.000 €
  • Notarkosten: ca. 3.550 bis 4.150 €
  • Kaufpreis: 800.000 €
  • Notarkosten: ca. 4.550 bis 5.350 €

Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Da in der Regel der Immobilienkauf über eine Bank finanziert wird, fallen zusätzliche Notarkosten für eine Grundschuld an. Die Notarkosten richten sich nach der Höhe der Grundschuld. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

Neben den Notarkosten fallen Grunderwerbsteuer (in Hessen 6 % des Kaufpreises), Grundbuchkosten (ca. 0,5 % des Kaufpreises) und ggfs. Maklerkosten an.

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