Notarkosten für eine Grundschuldbestellung
- Grundschuldbetrag: 150.000 €
- Notarkosten: ca. 580 €
- Grundschuldbetrag: 250.000 €
- Notarkosten: ca. 850 €
- Grundschuldbetrag: 400.000 €
- Notarkosten: ca. 1.150 €
Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.
Was ist eine Grundschuld?
Eine Grundschuld dient zur Absicherung eines Immobilienkredits. Die Grundschuld wird zu Gunsten der Bank im Grundbuch eingetragen. Sollte der Immobilienkredit nicht bedient werden, hat die Bank die Möglichkeit die Zwangsversteigerung der Immobilie vorzunehmen. Wenn der Immobilienkredit abbezahlt wurde, kann die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden. Dies erfolgt jedoch nicht automatisch. Hierzu hat der Eigentümer einen Löschungsantrag vor dem Notar zu unterzeichnen und diesen gemeinsam mit der Löschungsbewilligung der Bank beim Grundbuchamt einzureichen.