WAS IST BEIM NOTARTERMIN ZU BEACHTEN?

Bitte bringen Sie zum Notartermin Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Im Notartermin verliest der Notar die Grundschuldbestellungsurkunde. Hierbei werden alle Einzelheiten erläutert und Fragen beantwortet. Der Notartermin dauert in der Regel etwa 30 Minuten.

Nach dem Notartermin senden wir Ihnen und Ihrer eine Kopie der Grundschuldbestellung. Außerdem beantragen wir die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Die Grundbucheintragung erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von 2 Wochen nach dem Notartermin.

Bitte senden Sie uns vor dem Notartermin die von Ihrer Bank bereitgestellten Unterlagen zur Grundschuld (Formular zur Grundschuldbestellung oder Notarbrief o. ä.). Es genügt, wenn wir diese Unterlagen per E-Mail erhalten.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

WIE HOCH SIND DIE NOTARKOSTEN FÜR EINE GRUNDSCHULD?

Die Notarkosten hierfür richten sich nach der Höhe der Grundschuld:

  • Grundschuld in Höhe von 150.000 Euro: ca. 580 Euro
  • Grundschuld in Höhe von 250.000 Euro: ca. 850 Euro
  • Grundschuld in Höhe von 400.000 Euro: ca. 1.150 Euro

Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechnen wir für Sie die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

WAS IST EINE GRUNDSCHULD?

Eine Grundschuld dient zur Absicherung eines Immobilienkredits. Die Grundschuld wird zu Gunsten der Bank im Grundbuch eingetragen. Sollte der Immobilienkredit nicht bedient werden, hat die Bank die Möglichkeit die Zwangsversteigerung der Immobilie vorzunehmen. Wenn der Immobilienkredit abbezahlt wurde, kann die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden. Dies erfolgt jedoch nicht automatisch. Hierzu hat der Eigentümer einen Löschungsantrag vor dem Notar zu unterzeichnen und diesen gemeinsam mit der Löschungsbewilligung der Bank beim Grundbuchamt einzureichen.

IN DEN UNTERLAGEN ZUR GRUNDSCHULD IST EIN HÖHERER ZINSSATZ ANGEGEBEN ALS IM DARLEHENSVERTRAG. WELCHER ZINSSATZ IST ENTSCHEIDEND?

Entscheidend ist allein der Zinssatz, der im Darlehensvertrag vereinbart wurde. Sie haben nur diesen Zinssatz zu bezahlen. Der Zinssatz der Grundschuld erhöht dagegen nur die Sicherheit der Bank. Wenn der Immobilienkredit nicht bedient werden sollte, so kann die Bank die Zwangsversteigerung der Immobilie vornehmen. Die Bank ist in diesem Falle nicht nur in Höhe der Grundschuld, sondern auch in Höhe der Zinsen und Nebenleistungen abgesichert. Der Bank steht aus dem Verkaufserlös jedoch nur das zu, was sie aus dem Darlehensvertrag verlangen darf.