Notarkosten für einen Ehevertrag
- Vermögen der Eheleute:
100.000 € - Notarkosten: ca. 700 €
- Vermögen der Eheleute:
300.000 € - Notarkosten: ca. 1.600 €
- Vermögen der Eheleute:
500.000 € - Notarkosten: ca. 2.300 €
Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.
Brauche ich einen Ehevertrag?
Ohne einen Ehevertrag gilt für die Ehe der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Auch nach der Ehe behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen. Wenn ein Ehepartner während der Ehe Schulden macht, dann sind dies auch nur seine Schulden. Im Scheidungsfall kommt es jedoch zum Zugewinnausgleich. Das heißt, dass jeweils die Hälfte des Zugewinns, die jeder Ehepartner während der Ehe erlangt hat, dem anderen Ehepartner zusteht.
Ein Ehevertrag ist immer dann erforderlich, wenn der Güterstand geändert werden soll (z. B. Vereinbarung der Gütertrennung). Es ist auch möglich, dass einzelne Vermögenswerte von der Zugewinngemeinschaft (z. B. Immobilien, Unternehmensanteile) ausgenommen werden. Auch die Wertsteigerung einer bereits vor der Ehe bestehenden Immobilie fällt andernfalls in den Zugewinn.