Ihr Notar für einen Ehevertrag

Als Notar bin ich für die Beurkundung von Eheverträgen zuständig. Hierbei lege ich Wert auf eine für beide Ehepartner ausgewogene Vereinbarung, zum Beispiel anhand einer modifizierten Zugewinngemeinschaft.

Fragebogen Ehevertrag

FAQ Ehevertrag

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1. Erstellung des Ehevertrags

Als Notar bin ich für die Erstellung eines rechtssicheren Ehevertrags verantwortlich. Hierfür ist es zunächst erforderlich Ihre Interessen festzustellen. Dies klären wir in der Regel in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. Gerne können Sie uns auch alle erforderlichen Angaben mitteilen, indem Sie einen kurzen Fragebogen ausfüllen.

Auf dieser Basis entwerfe ich einen zugeschnittenen Ehevertrag. Sie erhalten den Ehevertrag in der Regel kurzfristig, gemeinsam mit mehreren Vorschlägen für einen zeitnahen Notartermin. Sie haben damit ausreichend Gelegenheit, um sich mit dem Vertrag zu befassen und Änderungswünsche mitzuteilen sowie Fragen zu stellen.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

2. Notartermin zur Beurkundung

Zum Notartermin ist es erforderlich, dass beide Ehepartner persönlich in meiner Kanzlei in Rüsselsheim erscheinen und sich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Danach lese ich Ihnen als Notar den Ehevertrag vor. Hierbei erläutere ich alle Einzelheiten und beantworte Ihre Fragen.

Der Notartermin dauert in der Regel etwa 45 Minuten und endet mit der Unterzeichnung durch Sie und durch mich als Notar. Sie erhalten wenige Tage später eine beglaubigte Kopie des Ehevertrags per Post.

3. Eintragung im Zentralen Testamentsregister

Nach Unterzeichnung des Ehevertrags sind weitere Schritte, insbesondere die Registrierung des Ehevertrags im Zentralen Testamentsregister. Dies liegt in meiner Verantwortung als Notar.

Notarkosten für einen Ehevertrag

  • Vermögen der Eheleute:
    100.000 €
  • Notarkosten: ca. 700 €
  • Vermögen der Eheleute:
    300.000 €
  • Notarkosten: ca. 1.600 €
  • Vermögen der Eheleute:
    500.000 €
  • Notarkosten: ca. 2.300 €

Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

Brauche ich einen Ehevertrag?

Ohne einen Ehevertrag gilt für die Ehe der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Auch nach der Ehe behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen. Wenn ein Ehepartner während der Ehe Schulden macht, dann sind dies auch nur seine Schulden. Im Scheidungsfall kommt es jedoch zum Zugewinnausgleich. Das heißt, dass jeweils die Hälfte des Zugewinns, die jeder Ehepartner während der Ehe erlangt hat, dem anderen Ehepartner zusteht.

Ein Ehevertrag ist immer dann erforderlich, wenn der Güterstand geändert werden soll (z. B. Vereinbarung der Gütertrennung). Es ist auch möglich, dass einzelne Vermögenswerte von der Zugewinngemeinschaft (z. B. Immobilien, Unternehmensanteile) ausgenommen werden. Auch die Wertsteigerung einer bereits vor der Ehe bestehenden Immobilie fällt andernfalls in den Zugewinn.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.