WAS IST BEIM NOTARTERMIN ZU BEACHTEN?
Zum Notartermin müssen beide Ehegatten erscheinen. Sie müssen ihren Personalausweis oder Reisepass und, wenn möglich, ihre Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde mitbringen. Im Notartermin verliest der Notar den Ehevertrag. Dabei werden alle Einzelheiten erläutert und noch offene Fragen beantwortet. Der Notartermin dauert in der Regel etwa 45 Minuten. Anschließend erhalten Sie eine Kopie des Ehevertrages per Post. Außerdem registrieren wir den Ehevertrag beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer.
Wir möchten den Ehevertrag schnell und rechtssicher erstellen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie den Fragebogen zur Ehevertrag online ausfüllen.
BRAUCHE ICH EINEN EHEVERTRAG?
Ohne einen Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte auch nach der Ehe sein eigenes Vermögen behält. Macht ein Ehepartner während der Ehe Schulden, so sind dies auch nur seine Schulden. Im Falle einer Scheidung findet jedoch ein Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet, dass die Hälfte des Zugewinns, den jeder Ehegatte während der Ehe erzielt hat, dem anderen Ehegatten zusteht.
Ein Ehevertrag kann nur vor einem Notar geschlossen werden. Ein Ehevertrag ist immer dann erforderlich, wenn der Güterstand geändert oder eingeschränkt werden soll. Soll für die Ehe statt der Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung gelten, muss dies in einem Ehevertrag vereinbart werden. Es ist auch möglich, einzelne Vermögensgegenstände (z. B. Immobilien, Unternehmensanteile) von der Zugewinngemeinschaft auszunehmen. Ohne Ehevertrag fällt sonst der Wertzuwachs einer Immobilie, die vor der Eheschließung erworben wurde, in den Zugewinn.
WIE HOCH SIND DIE NOTARKOSTEN FÜR EINEN EHEVERTRAG?
Die Notarkosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem gemeinsamen Vermögen der Eheleute, wobei etwaige Schulden nur teilweise in Abzug gebracht werden:
- Vermögenswert 100.000 Euro: ca. 750 Euro
- Vermögenswert 300.000 Euro: ca. 1.600 Euro
- Vermögenswert 500.000 Euro ca. 2.300 Euro
Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechnen wir für Sie die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.
WAS KANN IN EINEM EHEVERTRAG GEREGELT WERDEN?
In einem Ehevertrag können insbesondere Regelungen zum Güterstand, zum Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt und zum Erbrecht getroffen werden. Jeder Ehevertrag unterliegt jedoch im Zweifel der gerichtlichen Kontrolle. Ein Ehevertrag, der einen Ehepartner unangemessen benachteiligt, ist ganz oder teilweise unwirksam. Der Notar hat daher Wert darauf zu legen, dass der Ehevertrag stets ausgewogen ist.
KANN EIN EHEVERTRAG VOR DER EHE GESCHLOSSEN WERDEN?
Ja. Ein Ehevertrag kann bereits vor der Hochzeit geschlossen werden. Die Rechtswirkung des Ehevertrags entfaltet sich dann jedoch erst mit der Hochzeit.
KANN EIN EHEVERTRAG GEÄNDERT WERDEN?
Wenn sich die Umstände im Laufe der Ehe ändern, kann es ratsam sein, den Ehevertrag zu ändern. Die Änderung muss einvernehmlich vor einem Notar erfolgen.