Ihr Notar für den Kauf einer Immobilie (Erbbaurecht / Erbpacht)

Meine Aufgabe als Notar besteht darin Käufer und Verkäufer unparteiisch zu beraten, einen gültigen Kaufvertrag zu erstellen und den Verkauf rechtssicher zu verwirklichen. Nur so ist sichergestellt, dass der Käufer die Immobilie gegen Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erhält.

Fragebogen Kauf eines Erbbaurechts

FAQ Immobilienkauf

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1. Erstellung des Kaufvertrags durch den Notar

Als Notar bin ich für die Erstellung eines rechtssicheren Kaufvertrags verantwortlich. Hierfür benötige ich Angaben zum Immobilienverkauf (z. B. zum Käufer und Verkäufer, zur Immobilie). Dies klären wir in der Regel in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. Gerne können Sie uns auch alle Angaben mitteilen, indem Sie einen kurzen Fragebogen ausfüllen und per E-Mail zusenden.

Auf dieser Basis entwerfe ich einen zugeschnittenen Kaufvertrag. Sie erhalten den zeitnah Kaufvertrag, gemeinsam mit mehreren Vorschlägen für einen zeitnahen Notartermin. Sie haben damit ausreichend Gelegenheit, um sich mit dem Kaufvertrag zu befassen und Änderungswünsche mitzuteilen sowie Fragen zu stellen.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

2. Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrags

Zum Notartermin ist es erforderlich, dass Käufer und Verkäufer persönlich in meiner Kanzlei in Rüsselsheim erscheinen und sich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Danach lese ich Ihnen als Notar den Kaufvertrag vor. Hierbei erläutere ich alle Einzelheiten und beantworte Ihre Fragen.

Der Notartermin dauert in der Regel etwa 60 Minuten und endet mit der Unterzeichnung durch Sie und durch mich als Notar. Sie erhalten unmittelbar danach einen Scan der Urkunde per E-Mail sowie wenige Tage später auch eine gesiegelte Urkunde per Post.

3. Vollzug des Kaufvertrags

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags sind mehrere weitere Schritte erforderlich, um den Immobilienkauf rechtssicher zu verwirklichen. Zum Beispiel bedarf es der Eintragung der Vormerkung im Grundbuch oder es müssen Genehmigungen eingeholt werden. Hierfür bin ich als Notar verantwortlich. Sobald die Verwirklichung des Immobilienkauf gesichert ist, fordere ich den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf. Dies erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach dem Notartermin.

Wenn der Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer gezahlt sind, beantrage ich als Notar die Umschreibung des Grundbuchs. Ich benachrichtige Sie, sobald Sie im Grundbuch eingetragen sind.

Notarkosten für den Kauf eines Erbbaurechts

  • Kaufpreis: 400.000 €
  • Notarkosten: ca. 2.650 bis 3.050 €
  • Kaufpreis: 600.000 €
  • Notarkosten: ca. 3.550 bis 4.150 €
  • Kaufpreis: 800.000 €
  • Notarkosten: ca. 4.550 bis 5.350 €

Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Da in der Regel der Immobilienkauf über eine Bank finanziert wird, fallen zusätzliche Notarkosten für eine Grundschuld an. Die Notarkosten richten sich nach der Höhe der Grundschuld. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

Neben den Notarkosten fallen Grunderwerbsteuer (in Hessen 6 % des Kaufpreises), Grundbuchkosten (ca. 0,5 % des Kaufpreises) und ggfs. Maklerkosten an.

Was ist ein Erbbaurecht?

Ein Erbbaurecht gestattet dem Erwerber ein fremdes Grundstück mit einer Immobilie zu bebauen und langfristig selbst zu nutzen oder zu vermieten. Im Gegenzug ist der Erbbauberechtigte verpflichtet, einen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer zu zahlen. Die Grundlage des Erbbaurechtsvertrags. Dies ist ein vor dem Notar zu beurkundender Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigen.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

Vorteile eines Erbbaurechts

Im Vergleich zum klassischen Grundstückskauf ist ein Erbbaurecht meist günstiger. Dadurch können Erbbauberechtigte ihr Kapital stärker in das zu errichtende Bauwerk investieren anstatt in den Kauf des Grundstücks.

Anders als bei einem Mietvertrag wird das Erbbaurecht im Grundbuch eingetragen und genießt damit einen höheren Schutz zu Gunsten des Erbbauberechtigten. Dadurch kann ein Erbbaurecht auch als Sicherheit für Darlehen eingesetzt werden, sodass die Bestellung einer Grundschuld auf dem Erbbaurecht möglich ist. Die Laufzeit eines Erbbaurechts beträgt in der Regel 50 bis 99 Jahre. Ein Erbbaurecht ist vererblich und veräußerbar.

Regelmäßig räumt der Erbbaurechtsvertrag dem Erbbauberechtigten das Recht ein, das Erbbaurecht nach Ende der Laufzeit zu verlängern. Bei Ende der Laufzeit geht die auf dem Grundstück errichtete Immobilie auf den Grundstückseigentümer über. Im Gegenzug hat dieser eine angemessene Entschädigung an den Erbbauberechtigten zu zahlen. Aber auch bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann die Immobilie auf den Grundstückseigentümer übergehen.

Nachteile eines Erbbaurechts

Auch wenn ein Erbbaurecht verlockend erscheint, bestehen nicht selten praktische Hindernisse für Erwerber. Infolgedessen ist auch die Finanzierung eines Erbbaurechts meist schwierig. Nicht alle Banken finanzieren auch den Erwerb eines Erbbaurechts oder wenn nur mit schlechteren Konditionen im Vergleich zum klassischen Grundstückskauf. Gerade bei der Finanzierung eines Erbbaurechts ist zu beachten, dass die Bestellung einer Grundschuld auf dem Erbbaurecht in der Regel nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgt. Dies sollte vor dem Erwerb eines Erbbaurechts bedacht und vorher eingeholt werden.