Notarkosten für den Kauf eines Erbbaurechts
- Kaufpreis: 400.000 €
- Notarkosten: ca. 2.650 bis 3.050 €
- Kaufpreis: 600.000 €
- Notarkosten: ca. 3.550 bis 4.150 €
- Kaufpreis: 800.000 €
- Notarkosten: ca. 4.550 bis 5.350 €
Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Da in der Regel der Immobilienkauf über eine Bank finanziert wird, fallen zusätzliche Notarkosten für eine Grundschuld an. Die Notarkosten richten sich nach der Höhe der Grundschuld. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.
Neben den Notarkosten fallen Grunderwerbsteuer (in Hessen 6 % des Kaufpreises), Grundbuchkosten (ca. 0,5 % des Kaufpreises) und ggfs. Maklerkosten an.
Was ist ein Erbbaurecht?
Ein Erbbaurecht gestattet dem Erwerber ein fremdes Grundstück mit einer Immobilie zu bebauen und langfristig selbst zu nutzen oder zu vermieten. Im Gegenzug ist der Erbbauberechtigte verpflichtet, einen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer zu zahlen. Die Grundlage des Erbbaurechtsvertrags. Dies ist ein vor dem Notar zu beurkundender Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigen.
Vorteile eines Erbbaurechts
Im Vergleich zum klassischen Grundstückskauf ist ein Erbbaurecht meist günstiger. Dadurch können Erbbauberechtigte ihr Kapital stärker in das zu errichtende Bauwerk investieren anstatt in den Kauf des Grundstücks.
Anders als bei einem Mietvertrag wird das Erbbaurecht im Grundbuch eingetragen und genießt damit einen höheren Schutz zu Gunsten des Erbbauberechtigten. Dadurch kann ein Erbbaurecht auch als Sicherheit für Darlehen eingesetzt werden, sodass die Bestellung einer Grundschuld auf dem Erbbaurecht möglich ist. Die Laufzeit eines Erbbaurechts beträgt in der Regel 50 bis 99 Jahre. Ein Erbbaurecht ist vererblich und veräußerbar.
Regelmäßig räumt der Erbbaurechtsvertrag dem Erbbauberechtigten das Recht ein, das Erbbaurecht nach Ende der Laufzeit zu verlängern. Bei Ende der Laufzeit geht die auf dem Grundstück errichtete Immobilie auf den Grundstückseigentümer über. Im Gegenzug hat dieser eine angemessene Entschädigung an den Erbbauberechtigten zu zahlen. Aber auch bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann die Immobilie auf den Grundstückseigentümer übergehen.
Nachteile eines Erbbaurechts
Auch wenn ein Erbbaurecht verlockend erscheint, bestehen nicht selten praktische Hindernisse für Erwerber. Infolgedessen ist auch die Finanzierung eines Erbbaurechts meist schwierig. Nicht alle Banken finanzieren auch den Erwerb eines Erbbaurechts oder wenn nur mit schlechteren Konditionen im Vergleich zum klassischen Grundstückskauf. Gerade bei der Finanzierung eines Erbbaurechts ist zu beachten, dass die Bestellung einer Grundschuld auf dem Erbbaurecht in der Regel nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgt. Dies sollte vor dem Erwerb eines Erbbaurechts bedacht und vorher eingeholt werden.