WAS IST BEIM NOTARTERMIN ZU BEACHTEN?

Bitte bringen Sie zum Notartermin mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde aller Erben
  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
  • Heiratsurkunde der verstorbenen Person (falls vorhanden)
  • Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)
  • Schreiben des Nachlassgerichts (falls vorhanden).

An dem Notartermin genügt es, wenn nur ein Erbe erscheint. Es werden jedoch erforderlich die Geburtsurkunden aller Erben (im Original oder als beglaubigte Kopie) erforderlich sein. Im Notartermin verliest der Notar den Erbscheinsantrag. Hierbei werden alle Einzelheiten erläutert und noch offene Fragen beantwortet. Der Notartermin dauert in der Regel etwa 30 Minuten. Sie erhalten nach dem Notartermin eine beglaubigte Kopie des Erbscheinsantrags per Post. Wir beantragen zudem den Erbschein beim Nachlassgericht.

Wir möchten den Erbscheinsantrag schnell und rechtssicher stellen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie den Fragebogen zur Erbscheinsantrag online ausfüllen und vor dem Notartermin zusenden.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

WIE HOCH SIND DIE NOTARKOSTEN FÜR EINEN ERBSCHEINSANTRAG?

Die Notarkosten für einen Erbscheinsantrag richten sich nach dem Wert des Nachlasses:

  • Nachlasswert 200.000 Euro: ca. 820 Euro
  • Nachlasswert 400.000 Euro: ca. 1.300 Euro
  • *Nachlasswert 600.000 Euro’: ca. 1.650 Euro

Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Wenn neben dem Erbschein auch eine Grundbuchberichtigung beantragt wird, so fallen hierfür zusätzliche Notarkosten an. Auf Wunsch rechnen wir für Sie die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

WAS IST EIN ERBSCHEIN?

Ein Erbschein ist ein öffentlicher Nachweis über die Erbenstellung. Ein Erbschein ist immer dann notwendig, wenn der Erblasser Eigentümer von Immobilien oder von Unternehmensanteilen war und kein notarielles Testament oder ein Erbvertrag errichtet wurde. Der Erbschein ermöglicht die Umschreibung des Grundbuchs oder des Handelsregisters. Teilweise verlangen auch Banken einen Erbschein, bevor auf das Konto des Erblassers zugegriffen werden kann.

WIE BEKOMME ICH EINEN ERBSCHEIN?

Im Erbfall kann der Erbschein beim Nachlassgericht oder einem Notar beantragt werden. Hierzu hat der Antragsteller zu den Angaben im Erbscheinsantrag eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Wird der Erbschein vor einem Notar beantragt, so fertigt der Notar den Antrag aus. Die Erteilung eines Erbscheins erfolgt durch das Nachlassgericht. Je nach Nachlassgericht und Komplexität der Erbangelegenheit kann die Erteilung 2 bis 6 Monate erfordern.