WAS IST BEIM NOTARTERMIN ZU BEACHTEN?

Zum Notartermin müssen alle Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen erscheinen. Sie müssen ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Im Notartermin verliest der Notar die Gründungsunterlagen. Hierbei werden alle Einzelheiten erläutert und noch offene Fragen beantwortet. Der Notartermin dauert in der Regel etwa 30 bis 60 Minuten.

Der Notartermin findet auf Deutsch statt. Wenn einer der Beteiligten nicht ausreichend Deutsch versteht, wird ein Dolmetscher am Notartermin teilnehmen müssen. Bitte informieren Sie uns darüber, ob Sie einen Dolmetscher benötigen. Wir werden Ihnen hierbei gerne behilflich sein.

Wir möchten die GmbH Gründung schnell und rechtssicher durchführen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie den Fragebogen zur GmbH Gründung online ausfüllen und vor dem Notartermin zusenden.

WIE SCHNELL ERFOLGT DIE EINTRAGUNG DER GMBH INS HANDELSREGISTER?

Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister kann erst erfolgen, wenn der Notartermin stattgefunden hat, die Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto erfolgt ist und uns nachgewiesen wurde. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, meldet der Notar die GmbH beim Handelsregister an. Die Eintragung wird vom Handelsregister vorgenommen. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen.

KANN DIE GESCHÄFTSANSCHRIFT DER GMBH AUCH MEINE PRIVATANSCHRIFT SEIN?

Ja, Sie müssen dann aber darauf achten, dass dort ein Briefkasten vorhanden ist und dieser mit dem vollständigen Namen der GmbH beschriftet ist.

WAS MUSS VOR DEM NOTARTERMIN GETAN WERDEN?

Um eine GmbH gründen zu können, müssen folgende Fragen beantwortet werden können:

1. Wie soll die GmbH heißen?
2. Wer wird die GmbH gründen und wie hoch ist die jeweilige Beteiligung?
3. Wie lautet die Adresse der GmbH?
4. Was soll das Unternehmen machen?
5. Wie hoch soll das Stammkapital sein?
6. Wer wird Geschäftsführer:in?

Der Gesellschaftsvertrag und alle für die Gründung erforderlichen Dokumente werden vom Notar erstellt. Sie erhalten einen Entwurf der Gründungsunterlagen gemeinsam mit mehreren Vorschlägen für einen zeitnahen Notartermin. Sie haben damit ausreichend Gelegenheit, um sich mit den Gründungsunterlagen zu befassen und Änderungswünsche mitzuteilen sowie Fragen zu stellen.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

WIE HOCH SIND DIE NOTARKOSTEN FÜR DIE GRÜNDUNG EINER GMBH?

Die Notarkosten für die Gründung einer GmbH hängen davon ab, ob die Gründung durch eine oder mehrere Personen erfolgt sowie von der Höhe des Stammkapitals:

  • 1-Personen-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital: ca. 810 Euro
  • 2-Personen-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital: ca. 830 Euro

Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechnen wir für Sie die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus. Neben den Notarkosten fallen für die Bargründung einer GmbH Handelsregisterkosten in Höhe von 200,00 Euro an. Diese Kosten werden vom Handelsregister erhoben.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

WOHER BEKOMME ICH DIE HANDELSREGISTERNUMMER?

Der Notar wird informiert, sobald die GmbH im Handelsregister eingetragen wurde. Diese Information leiten wir Ihnen umgehend weiter. Aus der Bestätigung des Handelsregisters geht auch die Handelsregisternummer hervor.

WOHER BEKOMME ICH DIE STEUERNUMMER?

Die Steuernummer der GmbH erhalten Sie vom zuständigen Finanzamt. Bitte setzen Sie sich hierzu mit einem Steuerberater in Verbindung.

WANN MUSS DIE GMBH BEIM GEWERBEAMT ANGEMELDET WERDEN?

Spätestens nach der Eintragung ins Handelsregister muss die GmbH beim Gewerbeamt angemeldet werden. Andernfalls drohen hohe Bußgelder. Wird die Geschäftstätigkeit schon vorher aufgenommen, sollte die Gewerbeanmeldung bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

WAS IST DAS TRANSPARENZREGISTER?

Das Transparenzregister ist ein öffentliches Register und dient der Geldwäschebekämpfung. Die GmbH muss ins Transparenzregister eingetragen werden. Dies können Sie über www.transparenzregister.de vornehmen.

WAS IST ZU TUN, WENN SICH BEI DER GMBH ETWAS ÄNDERT (Z. B. NEUE ADRESSE)?

Änderungen an der GmbH (z. B. Geschäftsführerwechsel, neue Geschäftsanschrift) sind jederzeit möglich, wenn alle Gesellschafter:innen damit einverstanden sind. In der Regel muss dies jedoch im Handelsregister eingetragen werden. Andernfalls können hohe Bußgelder drohen. Bitte wenden Sie sich daher an einen Notar, wenn bei der GmbH etwas geändert werden soll.