Ihr Notar für die Löschung einer Grundschuld
Wenn der Immobilienkredit abbezahlt wurde, kann die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden. Dies erfolgt jedoch nicht automatisch. Hierzu muss der Eigentümer einen Löschungsantrag vor dem Notar zu unterzeichnen. Der Löschungsantrag muss dann gemeinsam mit der Löschungsbewilligung der Bank beim Grundbuchamt eingereicht werden. Hierbei bin ich Ihnen als Notar gerne behilflich.
1. Notartermin zur Beglaubigung
Zum Notartermin ist es erforderlich, dass alle Grundstückseigentümer persönlich in meiner Kanzlei in Rüsselsheim erscheinen und sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Bitte bringen Sie zum Notartermin die Löschungsbewilligung der Bank mit. Wenn ein Grundschuldbrief bestehen sollte, so wird auch dieser im Original erforderlich sein.
Der Notartermin dauert in der Regel etwa 20 Minuten und endet mit der Unterzeichnung durch die Grundstückseigentümer und durch mich als Notar.
Die Notarkosten für die Löschung der Grundschuld richten sich nach der Höhe der Grundschuld. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.
Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.
2. Einreichung der Löschungsunterlagen beim Grundbuchamt
Nach Unterzeichnung der Urkunde reiche ich diese als Notar beim Grundbuchamt ein. Ich informiere Sie darüber, sobald die Grundschuld im Grundbuch gelöscht ist. Dies erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von 2 Wochen nach dem Notartermin.
Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.