WAS IST BEIM NOTARTERMIN ZU BEACHTEN?

Bitte bringen Sie zum Notartermin Ihren Personalausweis oder Reisepass und wenn möglich Ihre Geburtsurkunde oder Ihr Stammbuch mit. Die Erben müssen nicht am Notartermin teilnehmen. Beim Notartermin verliest der Notar das Testament. Dabei werden alle Einzelheiten erläutert und noch offene Fragen beantwortet. Der Notartermin dauert in der Regel etwa 30 Minuten. Nach dem Notartermin erhalten Sie per Post eine beglaubigte Kopie des Testaments. Außerdem registrieren wir das Testament beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer.

Wir möchten das Testament schnell und rechtssicher erstellen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie den Fragebogen zur Testament online ausfüllen und vor dem Notartermin zusenden.

WELCHE VORTEILE HAT EIN NOTARTESTAMENT?

Das Notartestament verursacht im Gegensatz zum handschriftlichen Testament zwar Kosten, dennoch überwiegen die Vorteile:

1. Sie erhalten bei der Errichtung des notariellen Testaments eine umfassende und fachkundige Beratung durch den Notar.
2. Der Notar erstellt ein auf Ihre Wünsche zugeschnittenes, rechtssicheres Testament.
3. Mit dem notariellen Testament ersparen Sie den Erben die mühsame Beschaffung eines Erbscheins nach dem Erbfall. Ein notarielles Testament ist in der Regel wesentlich günstiger als ein Erbschein.
4. Das notarielle Testament wird beim Nachlassgericht sicher verwahrt und zusätzlich im Zentralen Testamentsregister registriert.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

WIE HOCH SIND DIE NOTARKOSTEN FÜR EIN NOTARTESTAMENT?

Die Notarkosten für ein Notartestament richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens, wobei etwaige Schulden nur teilweise in Abzug gebracht werden:

  • Vermögenswert 200.000 Euro: ca. 580 Euro
  • Vermögenswert 500.000 Euro: ca. 1.200 Euro
  • Vermögenswert 800.000 Euro: ca. 1.800 Euro

Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechnen wir für Sie die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

WIE KANN ICH EINE PERSON ENTERBEN?

Soll jemand enterbt werden, muss dies in einem Testament oder Erbvertrag geschehen. Daraus muss hervorgehen, dass eine Person im Erbfall nicht Erbe wird oder ein Vermächtnis erhält. Auch im Falle einer Enterbung können Pflichtteilsansprüche bestehen. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Eltern und der Ehegatte des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

WO WIRD DAS TESTAMENT AUFBEWAHRT?

Das bei uns beurkundete Testament wird in einem blickdichten Testamentsumschlag gelegt und verschlossen. Der verschlossene Umschlag wird gesiegelt und vom Notar unterschrieben. Anschließend übergeben wir den Umschlag dem Amtsgericht Rüsselsheim. Das im Umschlag befindliche Testament wird in besondere amtliche Verwahrung genommen. Außerdem wird das Testament beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Damit ist sichergestellt, dass das Testament im Erbfall dauerhaft und sicher auffindbar ist.

WIE GELANGT MEIN TESTAMENT NACH MEINEM TOD ZU MEINEN ERBEN?

Im Erbfall stellt das zuständige Standesamt eine Sterbeurkunde aus und informiert das Zentrale Testamentsregister über den Todesfall. Das Zentrale Testamentsregister wiederum informiert die amtlichen Verwahrstellen und das zuständige Nachlassgericht über den Todesfall. Die Verwahrstellen geben daraufhin die bei ihnen verwahrten Testamente und Erbverträge beim Nachlassgericht zur Eröffnung ab. Das Nachlassgericht eröffnet die letztwilligen Verfügungen und benachrichtigt die Erben vom Erbfall.