WAS IST BEIM NOTARTERMIN ZU BEACHTEN?

Zum Notartermin müssen der Kindesvater und die Kindesmutter erscheinen. Sie müssen ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Bei einem ausländischen Reisepass ist ebenfalls eine Meldebescheinigung oder der Aufenthaltstitel erforderlich. Im Notartermin verliest der Notar die Urkunde. Hierbei werden alle Einzelheiten erläutert und Fragen beantwortet. Der Notartermin dauert in der Regel etwa 30 Minuten.

Der Notartermin findet auf Deutsch statt. Wenn einer der Beteiligten nicht ausreichend Deutsch versteht, wird ein Dolmetscher am Notartermin teilnehmen müssen. Bitte informieren Sie uns darüber, ob Sie einen Dolmetscher benötigen. Wir werden Ihnen hierbei gerne behilflich sein.

Wir möchten die Vaterschaftsanerkennung schnell und rechtssicher durchführen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie den Fragebogen zur Vaterschaftsanerkennung online ausfüllen und vor dem Notartermin zusenden.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

WANN KANN ICH DIE VATERSCHAFT ANERKENNEN?

Die Vaterschaftsanerkennung ist ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft möglich. Auch nach der Geburt ist die Anerkennung jederzeit möglich, wenn die Vaterschaft nicht anderweitig anerkannt wurde. Bei Ehepaaren ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht erforderlich. Durch die Anerkennung der Vaterschaft wird der Anerkennende kraft Gesetzes zum Vater des Kindes – mit allen Rechten und Pflichten. Die Vaterschaftsanerkennung muss vor dem Jugendamt, dem Standesamt oder einem Notar beurkundet werden. Erfolgt die Vaterschaftsanerkennung vor einem Notar, so ist dieser für die Beurkundung zuständig.

BEKOMME ICH MIT DER ANERKENNUNG AUTOMATISCH DAS SORGERECHT?

Nein. Es empfiehlt sich jedoch, die Vaterschaftsanerkennung mit einer Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht des Vaters und der Mutter zu kombinieren. Auch die Sorgeerklärung muss vor dem Jugendamt, dem Standesamt oder einem Notar beurkundet werden.

MUSS DIE MUTTER DER VATERSCHAFTSANERKENNUNG ZUSTIMMEN?

Ja. Die Mutter sollte daher an dem Notartermin zur Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung teilnehmen.

WIE HOCH SIND DIE NOTARKOSTEN FÜR DIE VATERSCHAFTSANERKENNUNG?

Die Notarkosten für Anerkennung der Vaterschaft sowie der Sorgerechtserklärung betragen ca. 100 Euro.