WAS IST BEIM NOTARTERMIN ZU BEACHTEN?

Bitte bringen Sie zum Notartermin Ihren Personalausweis oder Reisepass und wenn möglich Ihre Geburtsurkunde oder Ihr Stammbuch mit. Die Erben müssen nicht am Notartermin teilnehmen. Beim Notartermin verliest der Notar den Erbvertrag. Dabei werden alle Einzelheiten erläutert und noch offene Fragen beantwortet. Der Notartermin dauert in der Regel etwa 45 Minuten. Nach dem Notartermin erhalten Sie per Post eine beglaubigte Kopie des Erbvertrags. Außerdem registrieren wir den Erbvertrag beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer.

Wir möchten das Testament schnell und rechtssicher erstellen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie den Fragebogen zur Erbvertrag online ausfüllen und vor dem Notartermin zusenden.

WIESO SOLLTE ICH EINEN ERBVERTRAG ANSTATT EINEM HANDSCHRIFTLICHEN TESTAMENT ERRICHTEN?

Der Erbvertrag verursacht im Gegensatz zum handschriftlichen Testament zwar Kosten, dennoch überwiegen die Vorteile:

1. Sie erhalten bei der Errichtung des Erbvertrags eine umfassende und fachkundige Beratung durch den Notar.
2. Der Notar erstellt einen auf Ihre Wünsche zugeschnittenen, rechtssicheren Erbvertrag.
3. Mit dem Erbvertrag ersparen Sie den Erben die mühsame Beschaffung eines Erbscheins nach dem Erbfall. Ein Erbvertrag ist in der Regel wesentlich günstiger als ein Erbschein.
4. Der Erbvertrag wird beim Nachlassgericht sicher verwahrt und zusätzlich im Zentralen Testamentsregister registriert.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

WIE HOCH SIND DIE NOTARKOSTEN FÜR EINEN ERBVERTRAG?

Die Notarkosten für einen Erbvertrag richten sich nach dem Wert Ihres gemeinsamen Vermögens, wobei etwaige Schulden nur teilweise in Abzug gebracht werden:

  • Vermögenswert 200.000 Euro: ca. 1.100 Euro
  • Vermögenswert 500.000 Euro: ca. 2.400 Euro
  • Vermögenswert 800.000 Euro: ca. 3.500 Euro

Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechnen wir für Sie die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

WIE KANN ICH EINE PERSON ENTERBEN?

Soll jemand enterbt werden, muss dies in einem Testament oder Erbvertrag geschehen. Daraus muss hervorgehen, dass eine Person im Erbfall nicht Erbe wird oder ein Vermächtnis erhält. Auch im Falle einer Enterbung können Pflichtteilsansprüche bestehen. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Eltern und der Ehegatte des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

WO WIRD DER ERBVERTRAG AUFBEWAHRT?

Der bei uns beurkundete Erbvertrag wird in einem blickdichten Umschlag gelegt und verschlossen. Der verschlossene Umschlag wird gesiegelt und vom Notar unterschrieben. Anschließend übergeben wir den Umschlag dem Amtsgericht Rüsselsheim. Der im Umschlag befindliche Erbvertrag wird in besondere amtliche Verwahrung genommen. Außerdem wird das Testament beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Damit ist sichergestellt, dass der Erbvertrag im Erbfall dauerhaft und sicher auffindbar ist.

WIE GELANGT MEIN ERBVERTRAG NACH MEINEM TOD ZU MEINEN ERBEN?

Im Erbfall stellt das zuständige Standesamt eine Sterbeurkunde aus und informiert das Zentrale Testamentsregister über den Todesfall. Das Zentrale Testamentsregister wiederum informiert die amtlichen Verwahrstellen und das zuständige Nachlassgericht über den Todesfall. Die Verwahrstellen geben daraufhin die bei ihnen verwahrten Testamente und Erbverträge beim Nachlassgericht zur Eröffnung ab. Das Nachlassgericht eröffnet die letztwilligen Verfügungen und benachrichtigt die Erben vom Erbfall.