Notarkosten für die Gründung einer GmbH & Co. KG
- 1-Personen-GmbH & Co. KG
- Notarkosten: ca. 1.400 Euro
- 2-Personen-GmbH & Co. KG
- Notarkosten: ca. 1.500 Euro
Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.
Wie schnell erfolgt die Eintragung der GmbH & Co. KG im Handelsregister?
Die Eintragung der GmbH & Co. KG im Handelsregister kann erst erfolgen, wenn der Notartermin stattgefunden hat, die Einzahlung des Stammkapital auf das Geschäftskonto erfolgt ist und uns dies nachgewiesen wurde. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, meldet der Notar die GmbH & Co. KG zum Handelsregister an. Die Eintragung erfolgt durch das Handelsregister. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen.