Ihr Notar für die Gründung einer GmbH & Co. KG

Als Notar nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen und berate Sie über die Vorteile und Nachteile einer GmbH & Co. KG. Ich begleite die Gründung Ihrer GmbH & Co. KG vom Notartermin bis zur Eintragung im Handelsregister.

Fragebogen GmbH & Co. KG Gründung

FAQ GmbH Gründung

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1. Erstellung der Gründungsunterlagen durch den Notar

Als Notar bin ich für die Erstellung der Gründungsunterlagen verantwortlich. Hierfür ist es zunächst erforderlich Ihre Interessen festzustellen. Dies klären wir in der Regel in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. Gerne können Sie uns auch alle erforderlichen Angaben mitteilen, indem Sie einen kurzen Fragebogen ausfüllen.

Auf dieser Basis entwerfe ich die Gründungsunterlagen. Sie erhalten die Gründungsunterlagen innerhalb von 24 Stunden, gemeinsam mit mehreren Vorschlägen für einen zeitnahen Notartermin. Sie haben damit ausreichend Gelegenheit, um sich mit den Gründungsunterlagen zu befassen und Änderungswünsche mitzuteilen sowie Fragen zu stellen.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

2. Notartermin zur Gründung der GmbH & Co. KG

Zum Notartermin ist es erforderlich, dass alle Gründer der GmbH persönlich in meiner Kanzlei in Rüsselsheim erscheinen und sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Danach lese ich Ihnen als Notar die Urkunden vor. Hierbei erläutere ich alle Einzelheiten und beantworte Ihre Fragen.

Der Notartermin endet mit der Unterzeichnung durch Sie und durch mich als Notar. Sie erhalten unmittelbar danach einen Scan der Urkunde per E-Mail sowie wenige Tage später auch eine gesiegelte Urkunde per Post.

3. Eintragung der GmbH & Co. KG im Handelsregister

Nach Unterzeichnung der Gründungsunterlagen sind weitere Schritte erforderlich, bevor die GmbH & Co. KG im Handelsregister eingetragen wird. Die Gründer haben ein Geschäftskonto für die GmbH und die GmbH & Co. KG zu eröffnen und das Stammkapital einzuzahlen. Am schnellsten geht die Eröffnung des Geschäftskontos in der Regel bei einer Online-Bank wie Qonto oder Finom.

Erst nach der Kontoeröffnung kann die Eintragung der GmbH im Handelsregister beantragt werden. Dies ist erforderlich, damit die KG im Handelsregister eingetragen werden kann. Ich benachrichtige Sie, sobald die GmbH & Co. KG im Handelsregister eingetragen ist.

Vorsicht: Bei Gesellschaftsgründungen versuchen Betrüger teilweise unrichtige Rechnungen für vermeindliche Gerichtskosten zu erheben. Mehr Informationen.

Notarkosten für die Gründung einer GmbH & Co. KG

  • 1-Personen-GmbH & Co. KG
  • Notarkosten: ca. 1.400 Euro
  • 2-Personen-GmbH & Co. KG
  • Notarkosten: ca. 1.500 Euro

Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

Wie schnell erfolgt die Eintragung der GmbH & Co. KG im Handelsregister?

Die Eintragung der GmbH & Co. KG im Handelsregister kann erst erfolgen, wenn der Notartermin stattgefunden hat, die Einzahlung des Stammkapital auf das Geschäftskonto erfolgt ist und uns dies nachgewiesen wurde. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, meldet der Notar die GmbH & Co. KG zum Handelsregister an. Die Eintragung erfolgt durch das Handelsregister. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.