Notarkosten für die Übertragung einer Wohnung
- Immobilienwert: 200.000 €
- Notarkosten: ca. 1.200 €
- Immobilienwert: 300.000 €
- Notarkosten: ca. 1.700 €
- Immobilienwert: 400.000 €
- Notarkosten: ca. 2.100 €
Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.
Wertermittlung zur Vermeidung von Steuerrisiken
Der Steuerfreibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro pro Elternteil. Wird der Betrag überschritten, so fällt Schenkungssteuer an. Um das Risiko einer Schenkungssteuer zu vermeiden, sollte man sich über den Immobilienwert vergewissern. Hierbei kann das Ortsgericht behilflich sein, die Immobilienschätzungen für wenige Hundert Euro vornehmen. Auch kommt die Einholung eines Wertgutachtens bei einem Sachverständigen für Immobilienwertermittlung in Betracht.
Worauf ist bei der Schenkung einer Immobilie noch zu achten ist
Wenn die Immobilie vom Eigentümer bewohnt wird, wird regelmäßig ein Nutzungsrecht (Nießbrauch oder Wohnungsrecht) im Grundbuch eingetragen. Dies ist in doppelter Hinsicht hilfreich: Einerseits besteht dauerhaft Klarheit über die Nutzungsmöglichkeit der Immobilie und andererseits wird der Wert der Schenkung gesenkt, was wiederum zur Vermeidung von Schenkungssteuer beiträgt.
Eigentümer sollten sich darüber Gedanken machen, ob dem Beschenkten Auflagen zum Umgang mit der Immobilie gemacht werden sollen. In Betracht kommt es, dass ein Weiterverkauf oder eine Grundschuldbelastung nur mit Zustimmung des derzeitigen Eigentümers erfolgen darf.
Wenn noch ein offener Immobilienkredit besteht, bedarf es einer Entscheidung wer hierfür zukünftig aufzukommen hat. Falls der Immobilienkredit auf den Beschenkten übergehen soll, wird daran die Bank mitwirken müssen.