WAS IST BEIM NOTARTERMIN ZU BEACHTEN?

Zum Notartermin müssen die schenkende und die beschenkte Person erscheinen. Sie müssen ihren Personalausweis oder Reisepass sowie ihre Steueridentifikationsnummer mitbringen. Im Notartermin verliest der Notar den Schenkungsvertrag. Hierbei werden alle Einzelheiten erläutert und noch offene Fragen beantwortet. Der Notartermin dauert in der Regel etwa 45 Minuten. Sie erhalten danach einen Scan des Schenkungsvertrags per E-Mail und wenige Tage später eine beglaubigte Kopie per Post.

Wir möchten die Wohnungsschenkung schnell und rechtssicher durchführen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie den Fragebogen zur Wohnungsschenkung online ausfüllen und vor dem Notartermin zusenden.

KANN ICH NACH DER SCHENKUNG WEITERHIN IN DER IMMOBILIE LEBEN BLEIBEN?

Wenn die Immobilie von den Eltern oder Großeltern bewohnt wird, ist es üblich, dass den Eigentümern auch zukünftig ein Nutzungsrecht (Nießbrauch oder Wohnungsrecht) verbleibt, welches im Grundbuch eingetragen werden kann. Dies sichert die Nutzungsmöglichkeiten, auch wenn die Immobilie verschenkt wird. Der Vorbehalt des Nutzungsrechts ist in doppelter Hinsicht hilfreich: Einerseits besteht dauerhaft Klarheit über die Nutzungsmöglichkeit der Immobilie und andererseits wird der Wert der Schenkung gesenkt, was wiederum zur Vermeidung von Schenkungssteuer beiträgt. Hierfür ist es entscheidend den Wert des Nießbrauchs oder des Wohnungsrechts festzustellen. Der Wert wird auf Grundlage der erzielbaren Monatskaltmiete der Immobilie berechnet.

Eigentümer sollten sich auch darüber Gedanken machen, ob dem Beschenkten Auflagen zum Umgang mit der Immobilie gemacht werden sollen (z. B. Weiterverkauf oder Grundschuldbelastung nur mit Zustimmung des derzeitigen Eigentümers). Auch andere Auflagen und Rückforderungsrechte können vereinbart und durch das Grundbuch abgesichert werden.

Wenn noch ein offener Immobilienkredit besteht, bedarf es einer Entscheidung wer hierfür zukünftig aufzukommen hat. Falls der Immobilienkredit auf den Beschenkten übergehen soll, wird daran die Bank mitwirken müssen.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

WIE HOCH SIND DIE NOTARKOSTEN FÜR EINE IMMOBILIENSCHENKUNG?

Die Notarkosten bei einer Immobilienschenkung hängen insbesondere vom Wert der Immobilie ab:

  • Immobilienwert 400.000 Euro: ca. 2.100 Euro
  • Immobilienwert 600.000 Euro: ca. 2.900 Euro
  • Immobilienwert 800.000 Euro: ca. 3.600 Euro

Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Für den Fall, dass neben der Immobilienschenkung weitere Vorgänge beurkundet werden (z. B. Ausgleichszahlung an einen Beschenkten), kann dies zusätzliche Notarkosten verursachen. Auf Wunsch rechnen wir für Sie die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

Neben den Notarkosten fallen auch Kosten für die Grundbucheintragung an. Auch diese Kosten richten sich nach dem Wert der Immobilie. Aber nicht nur die Eigentumsumschreibung löst Grundbuchkosten aus, sondern auch die Eintragung eines Nutzungsrechts (Nießbrauch oder Wohnungsrecht) sowie Rückforderungsrechte und Löschung von bestehenden Grundschulden.

FÄLLT BEI DER IMMOBILIENÜBERTRAGUNG SCHENKUNGSSTEUER AN?

Der Wert der Immobilie ist maßgeblich für die Notar- und Grundbuchkosten sowie für die Frage, ob Schenkungssteuer anfällt. Der Steuerfreibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro pro Elternteil. Ehepartner haben einen Steuerfreibetrag in Höhe von 500.000 Euro. Übersteigt der Immobilienwert den Freibetrag, so fällt bei der Immobilienübertragung Schenkungssteuer an.

Existieren mehrere Immobilien, die innerhalb der Familie zu übertragen sind, werden die Steuerfreibeträge schnell überschritten. In diesem Fall bietet es sich an, dass Kindern in mehreren Vorgängen jeweils Anteile an Immobilien übertragen werden. Die Steuerfreibeträge können nämlich alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden.

WIE KANN ICH DEN WERT DER IMMOBILIE BESTIMMEN?

Um das Risiko einer Schenkungssteuer zu vermeiden, sollte man sich über den Immobilienwert vergewissern – bevor die Immobilienschenkung erfolgt.

In Hessen kann hierbei das Ortsgericht behilflich sein, die Immobilienschätzungen in der Regel für wenige Hundert Euro vornehmen. Auch kommt die Einholung eines Wertgutachtens bei einem Sachverständigen für Immobilienwertermittlung in Betracht. Für die Wertermittlung sind zwar auch der Bodenrichtwert und der Brandversicherungswert 1914 hilfreich, ratsamer ist jedoch die Einholung einer Immobilienschätzung.