Notarkosten für die Gründung einer UG
- 1-Personen-UG Gründung per Musterprotokoll
- Notarkosten: ca. 180 €
- 2-Personen-UG per Musterprotokoll
- Notarkosten: ca. 290 €
- 1-Personen-UG Gründung mit individueller Satzung
- Notarkosten: ca. 810 €
Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.
Wie schnell erfolgt die Eintragung der UG im Handelsregister?
Die Eintragung der UG im Handelsregister kann erst erfolgen, wenn der Notartermin stattgefunden hat, die Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto erfolgt ist und uns dies nachgewiesen wurde. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, meldet der Notar die UG zum Handelsregister an. Die Eintragung erfolgt durch das Handelsregister. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen.