WAS IST BEIM NOTARTERMIN ZU BEACHTEN?
Zum Notartermin müssen alle Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen erscheinen. Sie müssen ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Im Notartermin verliest der Notar die Gründungsunterlagen. Hierbei werden alle Einzelheiten erläutert und Fragen beantwortet. Der Notartermin dauert in der Regel etwa 30 bis 60 Minuten.
Der Notartermin findet auf Deutsch statt. Wenn einer der Beteiligten nicht ausreichend Deutsch versteht, wird ein Dolmetscher am Notartermin teilnehmen müssen. Bitte informieren Sie uns darüber, ob Sie einen Dolmetscher benötigen. Wir werden Ihnen hierbei gerne behilflich sein.
Wir möchten die UG Gründung schnell und rechtssicher durchführen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie den Fragebogen zur UG Gründung online ausfüllen und vor dem Notartermin zusenden.
WIE SCHNELL ERFOLGT DIE EINTRAGUNG DER UG INS HANDELSREGISTER?
Die Eintragung der UG in das Handelsregister kann erst erfolgen, wenn der Notartermin stattgefunden hat, die Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto erfolgt ist und uns nachgewiesen wurde. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, meldet der Notar die UG beim Handelsregister an. Die Eintragung wird vom Handelsregister vorgenommen. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen.
KANN DIE GESCHÄFTSANSCHRIFT DER UG AUCH MEINE PRIVATANSCHRIFT SEIN?
Ja, Sie müssen dann aber darauf achten, dass dort ein Briefkasten vorhanden ist und dieser mit dem vollständigen Namen der UG beschriftet ist.
WAS MUSS VOR DEM NOTARTERMIN GETAN WERDEN?
Um eine UG gründen zu können, müssen folgende Fragen beantwortet werden können:
1. Wie soll die UG heißen?
2. Wer wird die UG gründen und wie hoch ist die jeweilige Beteiligung?
3. Wie lautet die Adresse der UG?
4. Was soll das Unternehmen machen?
5. Wie hoch soll das Stammkapital sein?
6. Wer wird Geschäftsführer:in?
Der Gesellschaftsvertrag und alle für die Gründung erforderlichen Dokumente werden vom Notar erstellt. Sie erhalten einen Entwurf der Gründungsunterlagen gemeinsam mit mehreren Vorschlägen für einen zeitnahen Notartermin. Sie haben damit ausreichend Gelegenheit, um sich mit den Gründungsunterlagen zu befassen und Änderungswünsche mitzuteilen sowie Fragen zu stellen.
WIE HOCH SIND DIE NOTARKOSTEN FÜR DIE GRÜNDUNG EINER UG?
Die Notarkosten für die Gründung einer UG hängt davon ab, ob die Gründung im vereinfachten Verfahren per Musterprotokoll oder mit einem individuellen Gesellschaftsvertrag erfolgt, wie viele Gründer: innen bestehen und wie hoch das Stammkapital ist:
- 1-Personen-UG Gründung per Musterprotokoll (Stammkapital 1.000 Euro): ca. 180 Euro
- 1-Personen-UG Gründung mit einem individuellen Gesellschaftsvertrag:: ca. 810 Euro
- 2-Personen-UG Gründung per Musterprotokoll (Stammkapital 1.000 Euro): ca. 290 Euro
- 2-Personen-UG Gründung mit einem individuellen Gesellschaftsvertrag: ca. 830 Euro
Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechnen wir für Sie die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus. Neben den Notarkosten fallen für die Bargründung einer GmbH Handelsregisterkosten in Höhe von 200,00 Euro an. Diese Kosten werden vom Handelsregister erhoben.
Wenn die UG durch 2 oder mehr Personen gegründet werden soll, so ist das Musterprotokoll ungeeignet. Das Musterprotokoll sieht keinen vollständigen Gesellschaftsvertrag vor, sondern verweist auf die gesetzlichen Bestimmungen. Für viele Situationen bestehen damit keine ausreichenden Regelungen (z. B. Verkauf eines Gesellschaftsanteils, Kündigung oder Tod eines Gesellschafters / einer Gesellschafterin).
WOHER BEKOMME ICH DIE HANDELSREGISTERNUMMER?
Der Notar wird informiert, sobald die UG im Handelsregister eingetragen wurde. Diese Information leiten wir Ihnen umgehend weiter. Aus der Bestätigung des Handelsregisters geht auch die Handelsregisternummer hervor.
WIE HOCH MUSS DAS STAMMKAPITAL DER UG SEIN?
Eine UG kann bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden. Dagegen muss eine GmbH ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000,00 EUR haben, wovon bei der Gründung zumindest 12.500,00 EUR eingezahlt werden müssen.
WIE WIRD AUS EINER UG EINE GMBH?
Um aus einer UG eine GmbH zu machen, ist eine Kapitalerhöhung erforderlich. Dies muss in einem Notartermin beurkundet werden. Für die Kapitalerhöhung ist entweder eine zusätzliche Einzahlung auf das Geschäftskonto der UG erforderlich oder Ihr Steuerberater kann darlegen, dass in der Vergangenheit ein ausreichender Gewinn erzielt wurde, sodass eine Mindesteinlage in Höhe von insgesamt 25.000,00 EUR vorliegt. Erst nach erfolgter Eintragung im Handelsregister ist die Umwandlung in eine GmbH abgeschlossen.
WOHER BEKOMME ICH DIE STEUERNUMMER?
Die Steuernummer der UG erhalten Sie vom zuständigen Finanzamt. Bitte setzen Sie sich hierzu mit einem Steuerberater in Verbindung.
WANN MUSS DIE UG BEIM GEWERBEAMT ANGEMELDET WERDEN?
Spätestens nach der Eintragung ins Handelsregister muss die UG beim Gewerbeamt angemeldet werden. Andernfalls drohen hohe Bußgelder. Wird die Geschäftstätigkeit schon vorher aufgenommen, sollte die Gewerbeanmeldung bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
WAS IST DAS TRANSPARENZREGISTER?
Das Transparenzregister ist ein öffentliches Register und dient der Geldwäschebekämpfung. Die GmbH muss ins Transparenzregister eingetragen werden. Dies können Sie über www.transparenzregister.de vornehmen.
WAS IST ZU TUN, WENN SICH BEI DER UG ETWAS ÄNDERT (Z. B. NEUE ADRESSE)?
Änderungen an der UG (z. B. Geschäftsführerwechsel, neue Geschäftsanschrift) sind jederzeit möglich, wenn alle Gesellschafter:innen damit einverstanden sind. In der Regel muss dies jedoch im Handelsregister eingetragen werden. Andernfalls drohen hohe Bußgelder. Bitte wenden Sie sich daher an einen Notar, wenn bei der UG etwas geändert werden soll.